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Verfasser
und Autor
der
Bände 1/2
Hans-Henning Hofmann
§1
Es verpachtet der Herr Rittmeister von Platen auf Ventz als Grundherrschaft,
sein in Breetz belegenes Schifferanwesen, in dem Zustande in welchem es
sich gegenwärtig befindet, an Gebäuden Garten und Befriedigung,
nebst drei Morgen dabei belegenem Acker. Weidegerechtigkeit für drei
Kühe, zwei alten Gänsen und ihren Jungen, zwei Schweinen im Tüder,
Schutenanlage und Fischereigerechtigkeit mit den übrigen dort befindlichen
Einwohnern in Gemeinschaft, an den Pächter Herrn Johann Heinrich Krüger
in Breetz von Trinitatis 1839 bis Trinitatis 1857 mithin auf 18 nacheinanderfolgende
Jahre.
§2
Die Gebäude nebst Befriedigung nimmt Pächter käuflich an,
nach einer umzuvergleichlichen Frage und hat es in gleicher Art nach abgelaufenen
Pachtjahren wieder zurückzuliefern.
§3
Hilfsleute kann der derselbe nach Belieben einnehmen ohne besondere Zustimmung
der Grundherrschaft, hat aber bei deren Verarmung oder Krankheitszufällen
gänzlich und allein für sie zu sorgen.
§4
Bäume hat Pächter in jeder Art nach Ablauf der Pacht wieder so
zurück in Quantität und Qualität abzuliefern, als bei Annahme
des Hauses erhalten.
§5 Pächter übernimmt für sich, die Seinigen und seine
Mietsleute alle persönlichen Steuern und Kommunal-Abgaben.
Auszüge
der Chronik Neuenkirchen
Band 1/2

