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Verfasser
und Autor
der
Bände 1/2
Hans-Henning Hofmann
Chronologie
Kiesabbau -Zessin:
Geplanter industrieller Kiesabbau im Bereich des gemeldeten Flora-Fauna-Habitat-
Gebietes Nr. 49 „Nordrügensche Boddenlandschaft" und des
geplanten NSG Neuendorfer Wiek, sowie des faktischen Vogelschutzgebietes
SPA MV 026 „Großer und kleiner Jasmunder Bodden mit Schmachter
See und Nonnensee"
Auf einem 29 ha großen Gebiet in Zessin an der Neuendorfer Wiek auf
der Insel Rügen plant die Firma Heidelberger Baustoffwerke - ein 100%tiges
Tochterunternehmen von Heidelberger Zement, einem der weltweit führenden
Baustoffhersteller- den industriellen Abbau von 5,1 Mio. Tonnen Kies über
einen Zeitraum von 25 Jahren.
1994 - Die Umweltverbände des Landes Mecklenburg-Vorpommern lehnen
das Projekt wegen umfangreicher naturschutzfachlicher Mängel seit dem
Beginn des Raumordnungsverfahrens ab.
(Stellungnahme NABU Rügen: 11.7.1994, Stellungnahme BUND und Grüne
Liga im
Planfeststellungsverfahren: 1.7.1997)
1998 Anfang April .1998 hat sich eine Bürgerinitiative gegründet,
um den Kiesabbau zu
verhindern.
-1940 wurde die in der Neuendorfer Wiek gelegene Insel Beuchel als Naturschutzgebiet
ausgewiesen. Bei der Insel Beuchel handelt es sich um ein national bedeutsames
Küstenvogelschutzgebiet mit dem Brutvorkommen von Brandseeschwalbe,
Flussseeschwalbe (heute: Anhang l der EU-Vogelschutzrichtlinie). Lachmöwe,
Silbermöwe, Mantelmöwe , Brandgans, Graugans, Mittelsäger,
Austernfischer, Rotschenkel, Löffel- und Schnatterente haben hier ihren
Lebensraum.
- 1991 wurde das Bergrecht durch die Treuhand an einen Privat-Unternehmer
verkauft. Kurze Zeit später erfolgte der Weiterverkauf des "Wendeschnäppchens"
an Neuper- Beton, heute Heidelberger Baustoffwerke. Bis 1996 galt das alte
DDR-Bergrecht, so dass für das Abbaurecht nicht gleichzeitig der dazugehörige
Grund und Boden gekauft werden mußte. Der Erwerb des Bodenschatzes
kommt nicht einer Abbaugenehmigung gleich. Der Käufer trägt das
Risiko dafür, dass die Entscheidung über den Abbau erst im Nachhinein
von den zuständigen Behörden gefällt wird.
- 1992 wurde die Unterschutzstellung der Neuendorfer Wiek als NSG vom
Umweltministerium geplant. Die damals amtierende CDU-Regierung verhinderte
die Ratifizierung des unterschriftsreifen Entwurfes zum NSG, um die Abbauinteressen
von Heidelberger Zement nicht zu gefährden.
- 1995 wurde im Raumordnungsverfahren der Kiesabbau vom Amt für Raumordnung
abgelehnt, da sich alle Träger öffentlicher Belange gegen die
wirtschaftliche Ausbeutung dieser schützenswerten Landschaft gestellt
haben.
- 1997 beantragt die Betreiberfirma erneut eine Abbaugenehmigung. Diesmal
jedoch nicht als Raumordnungsverfahren, sondern als Antrag beim Bergamt
in Stralsund. Trotz der massiven Ablehnung aller Beteiligten (u.a. auch
der Gemeinde Neuenkirchen) wurde ein Planfeststellungsverfahren zum Abbau
eröffnet. Das Bergamt argumentiert damit, eine preisgünstige Versorgung
der Insel Rügen mit Kies gewährleisten zu müssen...
Auszüge
der Chronik Neuenkirchen
Band 1/2


Kies oder Natur?