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K
Verfasser
und Autor
der
Bände 1/2
Hans-Henning Hofmann
Die Neuenkirchner
Hausbriefe sind mir durch einen glücklichen Zufall zur Einsicht gegeben
worden. Lange Jahre wurden diese Kopien von Herrn Helmut Klaas aufgehoben.
Die erste flüchtige Durchsicht ergab, dass in diesen Urkunden sehr
viele geschichtliche Begebenheiten versteckt sind.
Auf der Suche nach Beweisen für die Schifffahrt und die Fischerei in
der Gemeinde Neuenkirchen gab es nach der schwedischen Matrikelerhebung
1695
In Lebbin 2 Fischerkaten, 4 lagen wüst
In
Breetz l
Schiffer mit einer Schute.
Sonst sind in der schwedischen Matrikel keine weiteren Schifter und Fischer
angegeben.
Auch von einem Ortsteil Sylwin ist 1695 keine Erwähnung, auch in den
Karten ist kein Haus eingezeichnet.
Lediglich westlich der Neuenkirchner Kirche sind 7 Häuser eingetragen.
Aber etwa 90 Jahre später findet man in den Hausbriefen von Neuenkirchen
den Ort Sylwin mit 10 Hausstellen.
Zu der Zeit als die Hausbriefe juristisch abgefasst wurden, war die Insel
Rügen schwedischer Besitz und es herrschte der Feudalismus mit all
seinen Unfreiheiten finden Kleinen Mann und den Seinen.
Der Grund und Boden in der Gemeinde war ausschließlich herrschaftlicher
Besitz. Nur mit einer Ausnahme der Grundbesitz der Neuenkirchner Kirche.
Wenn ein Haus gebaut werden sollte, war es nur möglich, wenn der Grundbesitzer
es vertraglich zuließ. Mit diesen Hausbriefen können wir die
gesellschaftlichen
Verhältnisse zwischen den Unfreien und dem Feudaladel sehr schön
erkennen, wie es
vor über 200 Jahren in der Gemeinde Neuenkirchen zuging.
Bezeichnend ist, dass die Grundherrschaft anscheinend mit relativ günstigen
Vortrügen innerhalb weniger Jahre in Sylwin mehrere Häuser gebaut
wurden.
Zum Teil kamen Leute von außerhalb, wie im 1. Hausbrief, ein Schiffer
Wilhelm
Utesch aus Parchow, der in Sylwin ein neues Haus baut. In der Regel gehörte
/ur
Selbstversorgung der Garten dazu ein Ackerfeld ebenfalls.
Er durfte auf der Gemeinschaftsweide eine Kuh halten. Austrieb aber nicht
vor dein 8.
Mai. Bei Zuwiderhandlungen wurden 5 Reichsthaler Strafe angedroht.
Nur ein Schwein durfte getüdert werden. In einigen Verträgen war
auch eine Gans mit
Nachzucht gestattet.
Auszüge
der Chronik Neuenkirchen
Band 1/2


Hausbriefe aus der Gemeinde Neuenkirchen 1778 - 1827